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Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für Aussteller – Tattoo-Conventions von MS-Events

Stand: 15.05.2025

  1. Veranstalter

Veranstalter der Tattoo-Conventions ist:
MS-Events
Norman Meeves
info@ms-tattooconventions.de
+49 (0) 172 2012178

  1. Anmeldung und Vertragsabschluss

Die Anmeldung zur Teilnahme an der Tattoo-Conventions erfolgt schriftlich oder online über das offizielle Anmeldeformular von MS-Events. Mit Zugang der Anmeldebestätigung durch MS-Events kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Aussteller und dem Veranstalter zustande.

  1. Zahlungsbedingungen

Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn vollständig zu entrichten. Ein Recht zur Teilnahme besteht nur bei fristgerechtem Zahlungseingang.

  1. Rücktritt / Stornierung durch den Aussteller

Der Aussteller kann bis zum Veranstaltungsbeginn von der Teilnahme zurücktreten. In diesem Fall gelten folgende Stornobedingungen:

  • bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfreie Stornierung möglich.
  • 59 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr werden fällig.
  • weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Teilnahmegebühr werden fällig.

Der Rücktritt muss schriftlich (per E-Mail oder Post) erklärt werden. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs beim Veranstalter.

  1. Rücktritt durch den Veranstalter

MS-Events behält sich das Recht vor, bei unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. behördliche Anordnung, höhere Gewalt, Pandemien) die Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall werden bereits gezahlte Gebühren zurückerstattet oder auf Wunsch für einen Ausweichtermin gutgeschrieben. Weitere Ansprüche (z. B. Schadensersatz) sind ausgeschlossen.

  1. Standzuweisung

Die Zuteilung der Standflächen erfolgt durch den Veranstalter. Wünsche der Aussteller werden nach Möglichkeit berücksichtigt, ein Anspruch auf eine bestimmte Platzierung besteht jedoch nicht.

  1. Haftung

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachtem Material übernimmt MS-Events keine Haftung.

  1. Sonstiges

Änderungen oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

  1. Musikwiedergabe und GEMA

Sofern Aussteller auf ihren Ständen Musik abspielen (z. B. über eigene Lautsprecher), sind sie selbst dafür verantwortlich, alle dafür erforderlichen Genehmigungen einzuholen und anfallende Gebühren (insbesondere gegenüber der GEMA) ordnungsgemäß abzuführen. MS-Events übernimmt keine Haftung für Verstöße gegen das Urheberrecht oder unterlassene GEMA-Anmeldungen. Der Aussteller stellt den Veranstalter insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.